Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Weitraum Autos AG, Frankfurt am Main („Auftragnehmer“) und dem Kunden („Auftraggeber“) über Gartenplanung, Baumpflege, Rasenanlagen, Bewässerungssysteme, Terrassenbau und Saisonpflege. Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch die Ausführung der Bestellung zustande. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen zu unserer Sicherheit der Schriftform.
Unsere Leistungen umfassen die professionelle Anlage von Bäumen und Stauden, den fachgerechten Einbau und die Pflege von Rasenflächen sowie die individuelle Gartenplanung. Zu unserem Angebot zählen zudem die Installation wasser sparender Bewässerungssysteme sowie der Bau stabiler Terrassen und Gartenwege. Die Planung erfolgt auf Basis gemeinsamer Besichtigungen vor Ort in Frankfurt und Umgebung. Abweichungen von den geplanten Materialien oder Pflanzensorten sind aufgrund natürlicher Schwankungen im Pflanzenbestand möglich, sofern die Ästhetik und Funktionalität des Gesamtkonzepts erhalten bleiben.
Wir haften für Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Eine Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Da wir mit lebenden Pflanzen arbeiten, schließen wir die Haftung für Schäden aus, die durch Wetterextreme, Schädlingsbefall oder natürliche Alterungsprozesse der Bepflanzung entstehen, sofern diese nicht auf unserer mangelhaften Pflege beruhen. Bei Bauarbeiten wie dem Terrassen- oder Wegebau haften wir nur für Mängel, die auf fehlerhafter Arbeitstechnik oder ungeeigneten Materialien liegen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz. Details zur Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer Daten im Zusammenhang mit Auftragsabwicklung und Kontaktaufnahme entnehmen Sie bitte unserer separaten Datenschutzerklärung, die auf unserer Website einsehbar ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung (z.B. an Subunternehmer für den Rasenbau) notwendig ist.
Alle von uns erstellten Gartenentwürfe, Skizzen und digitalen Visualisierungen sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum der Weitraum Autos AG. Eine Nutzung dieser Entwürfe durch Dritte oder eine Nachfertigung ähnlicher Konzepte ohne unsere schriftliche Genehmigung ist unzulässig. Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Leistungen. Fotos von fertigen Projekten dürfen wir, sofern keine widersprechende Einwilligung vorliegt, zu Dokumentations- und Werbezwecken verwenden.
Bis zur vollständigen Abwicklung der beauftragten Arbeiten (z.B. der Pflanzung oder des Bewässerungsbaus) kann der Auftraggeber den Vertrag fristlos kündigen, sofern er uns den entstandenen Mehraufwand und entgangenen Gewinn ersetzt. Haben wir mit der Leistung bereits begonnen, besteht kein Rücktrittsrecht mehr außer bei wesentlichen Mängeln. Bei Stornierung von Terminen für die Saisonpflege oder Rasenpflege innerhalb weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Datum berechnen wir 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Frankfurt am Main. Im Falle von Verbrauchern gilt das Recht ihres jeweiligen Wohnsitzes.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt zwei Jahre ab Abnahme der Arbeit. Bei Mängeln an lebenden Pflanzen (Bäume, Stauden) gewähren wir eine Garantie von einem Jahr nach dem Kauf bzw. der Pflanzung, vorausgesetzt, die Pflegehandschriften werden eingehalten. Wir weisen explizit darauf hin, dass Sie als Verbraucher das Recht auf Widerruf bei Fernabsatzverträgen haben. Mängel müssen uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Eine Aufhebungsvergleich ist nur in Form eines notariellen oder handschriftlich unterzeichneten Dokuments gültig.